Aufgaben und Funktionen des Beirats

Der wissenschaftliche interdisziplinäre Ärztebeirat – ein unabhängiges Gremium

Im Rahmen der Awareness-Kampagne durch die Initiative Uterus Myomatosus hat die Geschäftsführung des Verlags beschlossen, einen wissenschaftlichen Beirat (nachfolgend bezeichnet mit: Beirat) einzusetzen.

Der Beirat ist ein auf freiwilliger Grundlage gebildetes Gremium unabhängiger fachkundiger Personen, welches die Geschäftsführung bei der Führung ihres Sozial-Unternehmens beratend unterstützt.

Die Geschäftsführung verpflichtet sich, den Beirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Zusammensetzung

Interdisziplinär, Wissenschaftler aus der Medizin, Fachbereich Gynäkologie, interventionelle Radiologie sowie weiteren Wissenschaften wie z.B. Psychologie, Gesundheitsökonomie.

Zahl der Beiratsmitglieder

mindestens 7

1. Funktion und Aufgaben

1.1 Funktion Qualitätssicherung

  • Beratung der Geschäftsführung/Redaktion für medizinisch fachlich korrekte Wiedergabe der bereitgestellten Gesundheitsinformationen.
  • Beratung der Geschäftsführung bei Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zur kontinuierlichen Steigerung der informierten Entscheidungsfindung.
  • Beratung der Geschäftsführung bei Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen zur Intensivierung des interdisziplinären Fachaustausches.

1.2 Funktion Repräsentanz

  • Ansprech- und Interviewpartner für Pressevertreter aus Print, Online, TV und Hörfunk.
  • Empfehlung und Etablierung von Kontakten zur Erweiterung des Netzwerks.

1.3 Funktion Kontrolle/Überwachung

  • Empfehlungen an die Geschäftsführung bei der Annahme bzw. Ablehnung von Finanzmittelgebern.
  • Empfehlungen an die Geschäftsführung bei der Annahme bzw. Ablehnung von Kooperationspartnern.
  • Einsicht in die Verteilung der Finanzmittel zur Awareness-Kampagne der Initiative Uterus Myomatosus.
  • Empfehlung weiterer Maßnahmen zum Re-Finanzierungsausbau der laufenden Tätigkeiten im Rahmen der Awareness-Kampagne.
  • Empfehlungen zur Vermeidung von werblicher Gestaltung redaktioneller Inhalte.

2. Berufung und Dauer der Bestellung

  1. Die Initiative, für die der Beirat gebildet wird, beruft die Beiratsmitglieder.
  2. Zur Förderung der Neutralität werden Beiratskandidaten gebeten, ein Basisformular über Sachverhalte auszufüllen, die zu lnteressenkonflikten führen können. Die Daten werden von Seiten der Geschäftsführung vertraulich behandelt.
  3. Die Beiratsmitglieder werden persönlich berufen und auf die Dauer von zwei Jahren bestellt.
  4. Mit der schriftlichen Bekanntgabe der Berufung gegenüber den Mitgliedern gilt der Beirat als konstituiert.

3. Ausscheiden

  1. Will ein Beiratsmitglied aus dem Beirat ausscheiden, so genügt hierfür eine schriftliche Erklärung gegenüber der Initiative, bei der der Beirat gebildet ist.
  2. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die für die Berufung zuständige Geschäftsführung nach Anhörung des bei ihr gebildeten Beirats die Berufung eines Beiratsmitglieds rückgängig machen. Dem betroffenen Beiratsmitglied ist diese Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.
  3. Scheidet ein Mitglied aus, rückt seine Vertreterin bzw. sein Vertreter nach.
  4. Beim Ausscheiden aus dem Gremium besteht die Pflicht, alle Unterlagen vollständig an den Verlag herauszugeben. Davon ausgenommen ist die Urkunde, die ein Beiratsmitglied zu Beginn seiner Mitgliedschaft seitens der Initiative erhält.

4. Organisation und Arbeitsverfahren des Beirats

  1. Der Beirat tagt mindestens 1x im Jahr. Die Tagesordnung wird von der Geschäftsführung vorgeschlagen und vom Beirat mehrheitlich beschlossen. Die Geschäftsführung wohnt der Tagung bei und ist nicht stimmberechtigt.
  2. Ein Tagesordnungspunkt beinhaltet die Berichterstattung der Geschäftsführung über den bisherigen Projektverlauf. Dafür stellt die Geschäftsführung im Vorfeld den Mitgliedern ihren Bericht zur Verfügung.
  3. Die Beiratssitzung wird durch ein Protokoll dokumentiert, dass an die Beiratsmitglieder per Email geschickt wird.

5. Aufwandsentschädigung

  1. Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

6. Verschwiegenheitserklärung

  1. Der Abschluss einer Verschwiegenheitserklärung soll die Etablierung einer offenen Gesprächsatmosphäre innerhalb des Beirats fördern.